Gesetzesänderungen 2006

Was sich 2006 ändert und an gesetzlichen Neuregelungen in Kraft tritt.
Auszug für den Bereich Versicherungen, private Altersvorsorge / Rente und Finanzen.


Abschaffung der Eigenheimzulage


Die Eigenheimzulage wird zum Jahresbeginn abgeschafft.
Die jetzige Regierung erwägt jedoch, ab dem Jahr 2007 eine neue staatliche Wohnungsförderung einzuführen.
» Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)

Abfindungen


Arbeitnehmer, die mit einer Abfindung entlassen werden, müssen diese jetzt versteuern. War aber bereits vorher vertraglich eine Abfindung vereinbart, gilt der Freibetrag weiter bis Ende 2007.
Die Steuerlast für die Abfindungen wird auf fünf Jahre verteilt, was die Belastung für die Betroffenen verringert.

Firmenwagenbesteuerung - Dienstwagen


Die so genannte Ein-Prozent-Regelung bei Dienstwagen wird künftig nur noch anerkannt, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird.
Zwar ist die Regelung noch nicht verabschiedet, soll dann aber rückwirkend zum 1. Januar 2006 gelten.

Riester-Rente


Die neuen UNISEX-TARIFE bei der Riester-Rente führen dazu, dass für Männer und Frauen bei der privaten Altersvorsorge künftig identische Beiträge und Leistungen gelten.
Die staatliche Förderung steigt von 76 auf 114 Euro, die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro. Sonderausgaben können bis zu einem Höchstbetrag von 1575 Euro geltend gemacht werden.
Achtung: Dies betrifft nur geförderte Rentenversicherungen, nicht aber geförderte Fonds- oder Banksparpläne.

Frührente - Frühverrentung


Die Altersgrenze für eine Frühverrentung nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit wird stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung erfolgt in Monatsschritten. Betroffen sind ab 1946 Geborene.

Rente, neue Beitragsbemessungsgrenzen


Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung steigt in Westdeutschland um 50 Euro auf 5.250 Euro monatlich (63.000 Euro im Jahr), in der knappschaftlichen Versicherung auf 6.450 Euro (77.400 Euro im Jahr). In Ostdeutschland bleibt die Grenze bei 4.400 Euro monatlich (52.800 Euro im Jahr), in der Knappschaft bei 5.400 Euro (64.800 Euro im Jahr).
Steuerfrei bleibt eine Rente bis 18 900 Euro im Jahr, falls keine andere Einkünfte (z. B. Immobilien) vorliegen. Die Grenze beim Hinzuverdienst für Rentner wird auf 350 Euro erhöht.

Rentensteuer


Wer 2006 in Rente geht, kann nur noch 48 Prozent steuerfrei behalten. Dieser Freibetrag gilt für die gesamte Rentendauer. Vom gesamten Einkommen (Rente, Mieteinnahmen, Zinsen) darf der Grundfreibetrag (7664 Euro) abgezogen werden. Werbungskosten und Sonderausgaben können geltend gemachen werden.

Steuerberatungskosten


Kosten für den privaten Steuerberater können ab 2006 nicht mehr voll steuerlich geltend gemacht werden. Kosten für den Steuerberater sind nicht mehr als Sonderausgaben von der Steuer abziehbar, jedoch weiter als Werbungskosten. Künftig müssen Steuerberatungskosten in einen als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abziehbaren Teil und einen nicht berücksichtigten Privatanteil aufgeteilt werden.

Abschaffung von Steuersparmodellen - Steuerstundungsmodellen


Endgültig vorbei ist es mit den Steuersparfonds (§ 15b EStG). Die Steuervorteile für Windkraft-, Medien- und Schiffonds werden rückwirkend zum 11. November 2005 gestrichen. Verluste aus Steuersparmodellen können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden.

Stand: 30.12.2005


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