Gesetzesänderungen 2007
Was sich 2007 ändert und an gesetzlichen Neuregelungen in Kraft tritt.
Auszug für den Bereich Versicherungen, private Altersvorsorge / Rente und Finanzen.
Stand: 14.12.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19%
Die wohl für alle Verbraucher gravierendste Veränderung.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent bleibt unverändert.
Erhöhung Regelsatz der Versicherungssteuer von 16% auf 19%
Auch der Regelsatz der Versicherungssteuer wird zum 01.01.2007 von 16% auf 19% erhöht.
- Feuerversicherungen von 11% auf 14%
- Gebäudeversicherungen mit Feueranteil von 14,75% auf 17,75%
- Hausratversicherungen mit Feueranteil von 15% auf 18%
Lebens- und Krankenversicherungen sind nach wir vor davon befreit.
Krankenkasse
Fast alle gesetzliche Kassen beabsichtigen den Beitragsatz zu erhöhen. Wie hoch steht noch nicht bei jeder Kasse fest, dürfte aber wahrscheinlich zwischen 0,6% - 0,8% liegen.
An der Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 Euro ändert sich nichts, dafür steigt die Versicherungspflichtgrenze leicht auf 3975,00 Euro im Monat.
Rentenversicherung
Der monatliche Beitrag klettert um 0,4% auf dann 19,9%. Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich nur in den neuen Bundesländern. Sie steigt auf 4550,00 EUR im Monat.
Riester-Rente
Wer 2007 die vollen Zulagen bekommen will, muss drei Prozent seines Vorjahres-Bruttogehalts, oder maximal 1575 Euro, in seinen Riester-Vertrag einzahlen.
Kurzentschlossene erhalten noch für 2006 die vollen Zulagen, wenn sie bis Jahresende einen Riester-Vertrag abschließen und die entsprechende Einzahlung leisten.
Wer schon seit 2004 einen Riester-Vertrag hatt, muss spätestens bis 31. Dezember 2006 seine Zulagen beantragen. Ansonsten gibt es die staatliche Förderung für das Jahr 2004 nicht mehr.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag wird vom 01.01.2007 von 6,5% auf 4,2% gesenkt.
Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich (wie bei der Rentenversicherung) nur in den neuen Bundesländern. Sie steigt auf 4550,00 EUR im Monat.
Pendlerpauschale
Ab dem 01.01.2007 können Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erst ab dem
21. Kilometer als Werbungskosten angesetzt werden. Dies gilt auch für Fahrten mit der Bahn.
Die bisherige Entfernungspauschale wird abgeschafft.
Rechenbeispiel der Veränderung bei einer Entfernung von 40 Kilometern und 240 Arbeitstagen:
In 2006: 240 Tage x 0,30 EUR x 40 KM = 2880,- EUR.
In 2007: 240 Tage x 0,30 EUR x 20 KM = 1440,- EUR.
Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag wird zum 1.1.2007 von bisher 1370,00 EUR auf 750,00 EUR reduziert, zusammen veranlagte Ehegatten erhalten einen gemeinsamen Sparerfreibetrag in Höhe von 1500,00 EUR.
Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nur noch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt.
Weiterhin als Werbungskosten absetzbar bleiben Arbeitsmittel (Computer, Fachliteratur, etc.).