Gesetzliche Neuregelungen
Auszug für den Bereich Versicherungen und Altersvorsorge / Rente
Neuregelung für Erträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen
Im Zusammenhang mit der geänderten Besteuerung von Alterseinkünften werden Erträge von neu abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherungen ab dem 1. Januar nicht mehr gegenüber anderen Kapitalanlageformen steuerlich begünstigt. Bisher sind diese Erträge in weitem Umfang steuerfrei und die Beiträge meistens als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge abzugsfähig. Viele kapitalbildende Lebensversicherungen werden aber gerade nicht ausschließlich für die Altersvorsorge genutzt, sondern sind häufig frei verfügbare Kapitalanlagen.
» Text der Neuregelung
Rentenbesteuerung - Alterseinkünftegesetz
Die Teile des Einkommens, die als Beiträge in die gesetzliche Rente oder ein mit ihr vergleichbares privates Altersvorsorgeprodukt fließen, bleiben einkommensteuerfrei. Dafür greift die neue Steuer im Rentenalter zu und besteuert die Renten als Einkommen.
Broschüre des BMF zum Alterseinkünftegesetz
Riester-Rente
Bei den sg. Riester-Renten muss künftig nicht mehr jedes Jahr ein neuer Zulagenantrag gestellt werden. Nun können sich auch andere (z.B. Bank, Versicherung) um den Antrag kümmern. Die Bedingungen zur Anerkennung der Förderungswürdigkeit einer Riester-Rente werden "unbürokratischer".
Betriebsrente
Auch auf Beiträge an eine Direktversicherung werden künftig keine Steuern erhoben. Ab 2005 können bis zu 4300 Euro für die betriebliche Altersversorgung steuerfrei angespart werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Betriebsrente mitgenommen werden.
Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bundeseinheitlich auf 46.800 Euro jährlich (2004: 46.350 Euro) festgesetzt. Arbeitnehmer, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, können sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Zahnersatz
Künftig zahlt die Krankenkasse nicht mehr einen prozentualen Anteil für eine bestimmte Form von Zahnersatz, sondern einen "befundbezogenen Festzuschuss". Der Patient kann selbst entscheiden, welche anerkannte Behandlung er wählt. Außer in Härtefällen muss er in Zukunft aber immer zuzahlen.
Hörgeräte, Brillen, Hilfsmittel
Mit der Gesundheitsreform wurde geregelt, dass Festbeträge für Hilfsmittel bundeseinheitlich von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festzusetzen sind - erstmalig bis zum 31. Dezember 2004.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung liegt auch 2005 bei 1,7 Prozent. Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen, wenn sie über 23 Jahre alt sind. Damit zahlen sie statt der bisherigen 0,85 Prozent künftig einen Beitrag in Höhe von 1,1 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil in Höhe von 0,85 Prozent bleibt unverändert.
Besserer Schutz für Versicherte nach Insolvenzen
Durch die bereits seit Neuregelung der Versicherungsaufsicht, die bereits im Dezember 2004 in Kraft getreten ist, werden Kunden deutscher Lebens- und Krankenversicherungen besser vor der Insolvenz ihres Versicherungsunternehmens geschützt.
Ausführlichere Informationen:
Veröffentlichungen der Bundesregierung
Bundesverband Verbraucherzentrale